Verwaltungsgerichtshof
27.10.1983
82/16/0163
GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 4
Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an die eine, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.
Besprechung in:
AnwBl 1985/5, S 257;