Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1983

Geschäftszahl

82/16/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 4

Stammrechtssatz

Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an die eine, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1985/5, S 257;