Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1983

Geschäftszahl

82/16/0158

Rechtssatz

Inhaltsgleiche Erklärungen der Miteigentümer vermögen den erforderlichen gemeinsamen, auf Errichtung des Bauwerkes abzielenden Beschluß der Eigentümergemeinschaft nicht zu ersetzen (Hinweis E 17.12.1981, 3798/80).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1984/11, S 557;