Verwaltungsgerichtshof
27.10.1983
82/16/0158
GRS wie 81/16/0059 E 3. Juni 1982 RS 3
Ein vor Abschluß des Kaufvertrages geäußerter Wunsch nach einer Planänderung kann nur als unverbindliche Anregung angesehen werden und rechtfertigt keinen Schluß auf eine allfällige Bauherrneigenschaft.