Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1983

Geschäftszahl

82/16/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/16/0059 E 3. Juni 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Ein vor Abschluß des Kaufvertrages geäußerter Wunsch nach einer Planänderung kann nur als unverbindliche Anregung angesehen werden und rechtfertigt keinen Schluß auf eine allfällige Bauherrneigenschaft.