Verwaltungsgerichtshof
27.10.1983
82/16/0158
GRS wie 3670/80 E 3. Dezember 1981 RS 1
Es ist nicht rechtswidrig, wenn sich die Abgabenbehörde an der nach dem WBFGesetz 1968 für die Förderung von Kleinwohnungen und Mittelwohnungen allgemein geltenden Nutzflächengröße von höchstens 130 m/2 orientieren.