Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1984

Geschäftszahl

82/16/0153

Rechtssatz

Auch die von Ausländern im Ausland geschlossenen Verträge unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn Gegenstand des Erwerbes ein inländisches Grundstück ist.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1985/5, S 269;