Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1984

Geschäftszahl

82/16/0140

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an die eine, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.