Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1984

Geschäftszahl

82/16/0140

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0898/72 E 4. Oktober 1973 VwSlg 4584 F/1973; RS 1

Stammrechtssatz

Ein Bescheid, der nicht innerhalb der Verjährungsfrist zugestellt wurde, kann eine Unterbrechung der Verjährung nicht bewirken.