Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1984

Geschäftszahl

82/16/0140

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Auch die Anfrage des Finanzamtes an ein Gemeindeamt bezüglich der Fertigstellung der Arbeiterwohnstätte ist als eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung anzusehen (Hinweis E 1.7.1976, 2025/75; und E 21.9.1977, 1888/76).