Verwaltungsgerichtshof
20.01.1983
82/16/0123
GRS wie 0602/74 E 23. Jänner 1976 VwSlg 4931 F/1976 RS 2
Die Pflicht zur Entrichtung von Grunderwerbsteuer knüpft nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, GrEStG 1955 an das Verpflichtungsgeschäft und nicht an das Erfüllungsgeschäft an (Hinweis E VS 9.12.1971,112/71). Die Ansicht, daß ein Übereignungsanspruch nur dann anzunehmen sei, wenn bereits ein verbücherungsfähiger
Kaufvertrag vorliege, ist daher verfehlt.