Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1984

Geschäftszahl

82/16/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0158 E 27. Oktober 1983 RS 9

Stammrechtssatz

Inhaltsgleiche Erklärungen der Miteigentümer vermögen den erforderlichen gemeinsamen, auf Errichtung des Bauwerkes abzielenden Beschluß der Eigentümergemeinschaft nicht zu ersetzen (Hinweis E 17.12.1981, 3798/80).