Verwaltungsgerichtshof
20.09.1984
82/16/0105
Auch der Erwerb eines Grundstückes durch einen Treuhänder für seinen Treugeber mittels Kaufvertrages stellt für den Treuhänder einen grunderwerbssteuerpflichtigen Rechtsvorgang dar (Hinweis E 9.12.1965, 1998/64).