Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1982

Geschäftszahl

82/16/0022

Rechtssatz

Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an einen, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982160022.X03