Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1984

Geschäftszahl

82/15/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1949/79 E 14. Mai 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Sachzuwendungen eines Unternehmers an seine Arbeitnehmer (hier: freiwillig gewährte Personalverpflegung im Hotelgewerbe), denen als Entgelt eine Arbeitsleistung gegenübersteht, sind als tauschähnliche Umsätze aufzufassen, u zwar auch dann, wenn auf diese Zuwendung kein Anspruch besteht.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1984/8 S 95;