Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1983

Geschäftszahl

82/15/0046

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH hängt bei Abbauverträgen die Entscheidung der Frage, ob sie als nicht der Rechtsgebühr unterliegende Kaufverträge (Lieferungsverträge) oder als gebührenpflichtige Bestandverträge iSd Paragraph 33, TP 5 des GebG 1957 zu qualifizieren sind, davon ab, ob das Entgelt nach der Menge des gewonnenen Materials berechnet oder ob es nach der Zeitdauer unabhängig von der gewonnenen Menge bestimmt wird (Hinweis E 17.2.1970, 1787/70, VwSlg 4164 F/1970 und E 23.6.1971, 99/71, VwSlg 4254 F/1971).