Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1983

Geschäftszahl

82/15/0035

Rechtssatz

Die Lösung von durch Seminarteilnehmern aktuell aufgeworfenen Problemen durch einen Wissenschaftler ist vom Standpunkt der Wissenschaft nicht geringer einzustufen als die bloße Darlehung im Wissenschaftszweig des Vortragenden schon erarbeiteter Erkenntnisse durch denselben Wissenschaftler.