Verwaltungsgerichtshof
19.05.1983
82/15/0035
Die Lösung von durch Seminarteilnehmern aktuell aufgeworfenen Problemen durch einen Wissenschaftler ist vom Standpunkt der Wissenschaft nicht geringer einzustufen als die bloße Darlehung im Wissenschaftszweig des Vortragenden schon erarbeiteter Erkenntnisse durch denselben Wissenschaftler.