Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1983

Geschäftszahl

82/14/0317

Rechtssatz

Die einem Rechtsanwalt zur Einbringung einer Säumnisbeschwerde erteilte Vollmacht weist den Rechtsanwalt noch nicht als Vertreter gegenüber den Abgabenbehörden aus, zumindest solange nicht, als nicht auch die Vollmacht den Abgabenbehörden zum Nachweis des Vertretungsverhältnisses vorgelegt wird.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

82/14/0328

82/14/0327

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1982140317.X02