Verwaltungsgerichtshof
04.10.1983
82/14/0317
Die einem Rechtsanwalt zur Einbringung einer Säumnisbeschwerde erteilte Vollmacht weist den Rechtsanwalt noch nicht als Vertreter gegenüber den Abgabenbehörden aus, zumindest solange nicht, als nicht auch die Vollmacht den Abgabenbehörden zum Nachweis des Vertretungsverhältnisses vorgelegt wird.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
82/14/0328
82/14/0327
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140317.X02