Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1983

Geschäftszahl

82/14/0315

Rechtssatz

Eine Verbindung von Wiederaufnahme und Sachentscheidung ist nur dann denkbar, wenn die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt oder verfügt wird.

Beachte

Siehe:

1289/79 E 7. April 1981 VwSlg 5572 F/1981