Verwaltungsgerichtshof
04.10.1983
82/14/0315
Eine Verbindung von Wiederaufnahme und Sachentscheidung ist nur dann denkbar, wenn die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt oder verfügt wird.
Siehe:
1289/79 E 7. April 1981 VwSlg 5572 F/1981