Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1982

Geschäftszahl

82/14/0278

Rechtssatz

Auch die Anwendung des Paragraph 45, Absatz eins, Litera d, VwGG 1965 setzt voraus, dass der für die Wiederaufnahme maßgebende Sacherhalt, nämlich die Verletzung des Parteiengehörs, im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof gesetzt wurde.