Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1983

Geschäftszahl

82/14/0272

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß VOR einer Bescheidbehebung im Aufsichtsweg wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit einer Kommanditgesellschaft zu Sachverhaltsangaben eines Kommanditisten das Parteiengehör einzuräumen ist.