Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1984

Geschäftszahl

82/14/0165

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

83/14/0238

Besprechung in:

ÖStZ 1988/3, S 27;

Rechtssatz

Wenn rechtswirksame Feststellungsbescheide des Finanzamtes überhaupt nicht erlassen wurden, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer Berufung schon unter diesem Gesichtspunkt und nicht erst unter dem Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit der Berufung, der bereits einen wirksam erlassenen Bescheid voraussetzt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1982140165.X04