Verwaltungsgerichtshof
21.02.1984
82/14/0165
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
83/14/0238
Besprechung in:
ÖStZ 1988/3, S 27;
Wenn rechtswirksame Feststellungsbescheide des Finanzamtes überhaupt nicht erlassen wurden, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer Berufung schon unter diesem Gesichtspunkt und nicht erst unter dem Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit der Berufung, der bereits einen wirksam erlassenen Bescheid voraussetzt.
ECLI:AT:VWGH:1984:1982140165.X04