Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1984

Geschäftszahl

82/14/0165

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

83/14/0238

Besprechung in:

ÖStZ 1988/3, S 27;

Rechtssatz

Ein Bescheid des Finanzamtes über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften geht ins Leere, wenn er nicht nur einem Verstorbenen Einkünfte zurechnet, sondern auch zH des Verstorbenen adressiert ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1982140165.X02