Verwaltungsgerichtshof
15.02.1983
82/14/0135
Ein bereits als Mittelschulprofessor für Geographie angestellter Lehrer muß konkret dartun, daß und warum der Erwerb des Doktorgrades in diesem Fach für ihn zur Erwerbung (höherer) Einnahmen aus seinem Dienstverhältnis führen kann, damit die dafür aufgewendeten Kosten als Werbungskosten anerkannt werden können.