Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1983

Geschäftszahl

82/14/0135

Rechtssatz

Eine Projektionslampe für die Vorführung von Diapositiven ist ein nicht ausschließlich oder ganz überwiegend mit der beruflichen Tätigkeit eines Lehrers zusammenhängender Gegenstand (wie die Diapositiv-Magazine, (Hinweis auf E 3.11.1981, 81/14/0022).