Verwaltungsgerichtshof
18.01.1983
82/14/0100
Die Zurechnung von Wohnräumen zum Betriebsvermögen entsprechend Punkt 1 hat zur Folge, daß Aufwendungen auf den privatgenutzten Gebäudeteil zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die Privatnutzung bewirkt allerdings einen Eigenverbrauch.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
82/14/0104
82/14/0103