Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1983

Geschäftszahl

82/13/0262

Rechtssatz

Das Berufungsverfahren betreffend einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht (Hinweis E VS 9.12.1974, 746/73, VwSlg 8721 A/1973).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1982130262.X02