Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Geschäftszahl

82/13/0212

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1067/64 B 30. Juni 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Tatsachen können nur dann Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein, wenn deren bescheidmäßige Feststellung durch ein Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.