Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Geschäftszahl

82/13/0212

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2037/65 E 2. Dezember 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Die in Ausübung des Weisungsrechtes bewirkte Einflußnahme eines Organes der Aufsichtsbehörde auf den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheides vermag für dieses Organ keine Befangeheit iSd Paragraph 76, Absatz eins, Litera d, BAO zu begründen.