Verwaltungsgerichtshof
21.09.1983
82/13/0212
GRS wie 2037/65 E 2. Dezember 1966 RS 2
Die in Ausübung des Weisungsrechtes bewirkte Einflußnahme eines Organes der Aufsichtsbehörde auf den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheides vermag für dieses Organ keine Befangeheit iSd Paragraph 76, Absatz eins, Litera d, BAO zu begründen.