Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1984

Geschäftszahl

82/13/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0043 E 4. Oktober 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Künstlerisch ist jede Tätigkeit, deren Ergebnis die Entstehung eines Kunstwerkes ist. Von der belangten Behörde wurde irrtümlich angenommen, daß nur für praktische Zwecke ungeeignete und unter dem Aspekt allein dieser Zwecke überflüssige oder unnötige Gegenstände Kunstwerke sein können.