Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1982

Geschäftszahl

82/13/0135

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß durch eine viermonatige Abwesenheit im Ausland und den Umstand, daß die Kinder des Steuerpflichtigen während dieser Zeit auch im Ausland die Schule besuchten, zu Recht eine Unterbrechung des ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet angenommen wurde.