Verwaltungsgerichtshof
13.10.1982
82/13/0135
Ausführungen dahingehend, daß durch eine viermonatige Abwesenheit im Ausland und den Umstand, daß die Kinder des Steuerpflichtigen während dieser Zeit auch im Ausland die Schule besuchten, zu Recht eine Unterbrechung des ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet angenommen wurde.