Verwaltungsgerichtshof
15.09.1982
82/13/0064
Die Förderung des Bergsteigens und des Wanderns findet nicht unmittelbar in der Bereitstellung einer Unterkunft Erfüllung, insbesondere wenn diese Unterkunft nur eine Wanderstunde von der nächsten Ortschaft enternt liegt, zumal die Bewirtschaftung von Schutzhütten nur eines von mehreren der Erreichung des Vereinszweckes dienenden Mittel darstellt.