Verwaltungsgerichtshof
10.03.1982
82/13/0008
Auch der ideelle Anteil an einer Liegenschaft, der im Miteigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft steht, gehört bei entsprechender betrieblicher Nutzung durch die Gesellschaft zu deren Betriebsvermögen (Sonderbetriebsvermögen des betreffenden Gesellschafters). Daran ändert auch der Umstand nichts, daß ein (untergeordneter) Liegenschaftsanteil im Anteilseigentum einer betriebsfremden Person steht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
82/13/0044
82/13/0046
82/13/0045
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130008.X01