Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1982

Geschäftszahl

82/13/0008

Rechtssatz

Auch der ideelle Anteil an einer Liegenschaft, der im Miteigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft steht, gehört bei entsprechender betrieblicher Nutzung durch die Gesellschaft zu deren Betriebsvermögen (Sonderbetriebsvermögen des betreffenden Gesellschafters). Daran ändert auch der Umstand nichts, daß ein (untergeordneter) Liegenschaftsanteil im Anteilseigentum einer betriebsfremden Person steht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

82/13/0044

82/13/0046

82/13/0045

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982130008.X01