Verwaltungsgerichtshof
09.05.1983
82/12/0133
GRS wie 2468/80 E 14. September 1981 VwSlg 10531 A/1981 RS 1
Zweck des der Definitivstellung des öffentlich-rechtlichen Bediensteten vorgeschaltenen provisorischen Dienstverhältnisses ist es, den Beamtennachwuchs nochmals in der Weise sieben zu können, dass alle sich nicht voll bewährten Amtsträger noch vor Erlangung einer unkündbaren Stellung von der Beamtenlaufbahn, für die sich nicht eignen, ausgeschlossen werden (Hinweis E 23.10.1975 611/75 VwSlg 8905 A/1975).