Verwaltungsgerichtshof
09.05.1983
82/12/0133
Die Durchführung eines Leistungsfeststellungsverfahrens iSd Bestimmungen des römisch sechs. Hauptstückes LDG ist ebensowenig wie die Feststellung der Pflichtverletzung (iSd römisch sieben. Hauptstückes dieses Gesetzes) Voraussetzung für die Kündigung wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges (Hinweis E 25.3.1954 2475/51 und E 19.4.1956 2403/53).