Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1983

Geschäftszahl

82/12/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2880/78 E 7. März 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die Worte "besondere Gefahr" bringt das Gesetz zum Ausdruck, daß es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen. Es muß die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75 und E 31.3.1977, 2150/74).

Beachte

Besprechung in:

ÖffD 2 aus 1985,, S 32;