Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1983

Geschäftszahl

82/12/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0283/75 E 3. Juni 1976 VwSlg 9077 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Das Vorliegen einer Dienstverrichtung unter besonders erschwerten Umständen kann nur auf äußere, die Arbeitsverrichtung beeinflussende Faktoren, nicht aber auf den inneren Schwierigkeitsgrad der Arbeit gestützt werden.

Beachte

Besprechung in:

ÖffD 2 aus 1985,, S 32;