Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1983

Geschäftszahl

82/12/0090

Rechtssatz

Es ist verfehlt, die in anderen Fällen erfolgte Zulagenbemessung als rechtlichen Maßstab heranzuziehen (Hinweis E 14.2.1979, 2668/77).