Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1983

Geschäftszahl

82/12/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0598/49 B 21. April 1949 786 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Rechtsverletzung iS des Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG kann nur durch den Spruch eines Bescheides, nicht durch dessen Begründung zugefügt werden.