Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1983

Geschäftszahl

82/12/0089

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Ableitung der Vermutung, der Bfr Vermessungsbeamter) könnte in Ausübung seines Dienstes nach anderen als streng sachlichen Gesichtspunkten vorgehen.