Verwaltungsgerichtshof
04.10.1982
82/12/0043
GRS wie 0283/75 E 3. Juni 1976 VwSlg 9077 A/1976 RS 1
Das Vorliegen einer Dienstverrichtung unter besonders erschwerten Umständen kann nur auf äußere, die Arbeitsverrichtung beeinflussende Faktoren, nicht aber auf den inneren Schwierigkeitsgrad der Arbeit gestützt werden.