Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1982

Geschäftszahl

82/12/0043

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0283/75 E 3. Juni 1976 VwSlg 9077 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Das Vorliegen einer Dienstverrichtung unter besonders erschwerten Umständen kann nur auf äußere, die Arbeitsverrichtung beeinflussende Faktoren, nicht aber auf den inneren Schwierigkeitsgrad der Arbeit gestützt werden.