Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1983

Geschäftszahl

82/12/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0497/77 E 30. Juni 1977 RS 2

Stammrechtssatz

Das als Voraussetzung erforderliche besondere Maß an Verantwortung für die Führung der Geschäfte der Allgemeinen Verwaltung ist dann gegeben, wenn der Beamte besondere Leitungsfunktionen hat (Hinweis E 14.5.1975, 1000/74).