Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1982

Geschäftszahl

82/12/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0022 E 20. September 1982 VwSlg 10820 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn eine Tätigkeit nicht in den Rahmen der Dienstpflichten des Beamten fällt, bleibt weiters zu prüfen, ob sie mit seinem dienstlichen Wirkungskreis in unmittelbarem Zusammenhang steht (Hinweis auf Paragraph 25, GG 1956 ergangene Jud: E 28.11.1964, 936/64).