Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1982

Geschäftszahl

82/12/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0675/75 E 30. Oktober 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Es kommt darauf an, ob ein Beamter einen Dienst versieht, der regelmäßig nur von Beamten einer höheren DKl erwartet werden kann, nicht darauf, ob der Dienst besondere Verantwortung oder ein hohes technisches oder wirtschaftliches Risiko mit sich bringt.