Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1983

Geschäftszahl

82/11/0284

Rechtssatz

Voraussetzung eines auf Paragraph 13, Absatz 3, AVG gestützten Verbesserungsauftrages und eines in der Folge wegen Nichtentsprechung des Auftrages erlassenen Bescheides, mit dem ein Antrag zurückgewiesen wird, ist das Vorliegen eines Formgebrechens des schriftlichen Antrages. Was unter einem "Formgebrechen schriftlicher Eingaben" zu verstehen ist, muss der in Betracht kommenden Verwaltungsvorschrift entnommen werden (Hinweis E 24.1.1972, 1274/70).