Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1983

Geschäftszahl

82/11/0274

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0064/79 E 7. März 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Eine von einer Partei vorgenommene rechtliche Subsumtion vermag die Behörde nicht zu binden.