Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1982

Geschäftszahl

82/11/0201

Rechtssatz

Durch einen im Ermittlungsverfahren nach Paragraph 75, KFG ergangenen Ladungsbescheid wird der Bfr nicht in seinem Recht auf Lenken von Kraftfahrzeugen im Rahmen der von ihm erworbenen Lenkerberechtigung verletzt.