Verwaltungsgerichtshof
02.05.1984
82/11/0200
Eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung setzt voraus, dass der Mangel der Verkehrszuverlässigkeit auch noch im Zeitpunkt der Erlassung des Mandatsbescheides bestanden hat (Hinweis E 9.3.1979, 3172/78).
ECLI:AT:VWGH:1984:1982110200.X06