Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1982

Geschäftszahl

82/11/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0364/72 E 14. September 1972 VwSlg 8279 A/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde ist verpflichtet im Bescheid betreffend die Entziehung einer Lenkerberechtigung entsprechende Erwägungen darüber aufzunehmen, auf Grund welcher bestimmter Tatsachen sie eine bestimmte Entziehungsdauer für erforderlich erachtet, da ihr bei der Bemessung der Entziehungszeit kein unüberprüfbares Ermessen eingeräumt ist (Hinweis E 21.1.1971, 703/70).

Beachte

Siehe:

1481/79 E VS 18. Jänner 1980 VwSlg 10014 A/1980 RS 2 Überholt durch 5. KFG-Nov., Bundesgesetzblatt Nr. 345 aus 1981,