Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1983

Geschäftszahl

82/11/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1069/79 E 28. März 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Berücksichtigung zwischenzeitigen Wohlverhaltens und der Entziehungsdauer.