Verwaltungsgerichtshof
25.10.1983
82/11/0099
Das Arbeitsamt ist auch dann nicht an die Feststellung einer Konkursforderung im Konkurs (Paragraph 109, KO) gebunden, wenn es sich um eine Konkursforderung 1.Klasse handelt (Hinweis E 14.12.1979, 2920/78, VwSlg 9992 A/1979).