Verwaltungsgerichtshof
25.10.1983
82/11/0093
Die Nichtausübung einer bestehenden Weisungs- und Kontrollberechtigung der Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer ist für die Qualifizierung des Angestelltenverhältnisses als abhängiges oder freies Dienstverhältnis irrelevant, es sei denn, diese Nichtausübung weise entweder auf einen Scheinvertrag oder auf eine nachträgliche ausdrückliche oder konkludente Vertragsänderung hin.