Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1983

Geschäftszahl

82/11/0093

Rechtssatz

Die Nichtausübung einer bestehenden Weisungs- und Kontrollberechtigung der Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer ist für die Qualifizierung des Angestelltenverhältnisses als abhängiges oder freies Dienstverhältnis irrelevant, es sei denn, diese Nichtausübung weise entweder auf einen Scheinvertrag oder auf eine nachträgliche ausdrückliche oder konkludente Vertragsänderung hin.